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AGB Adagio Jewels Grosshandel

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
§ 2 Vertragspartner
§ 3 Vertragsabschluss
§ 4 Preise und Zahlung gewerblicher Abnehmer
§ 5 Preise und Zahlung Endeverbraucher (Privatkunden)
§ 6 Verpackungs- und Lieferkosten
§ 7 Lieferbedingungen
§ 8 Eigentumsvorbehalt
§ 9 Gewährleistung, Mängelhaftung, Schadensersatz und Haftungsbeschränkungen
§ 10 Unsicherheitseinrede, Gutschrifterteilung
§ 11 Datenschutz
§ 12 Rücktrittsrecht des Kunden und Wechsel
§ 13 Urheberschutz
§ 14 Datenverarbeitung, Datenschutz
§ 15 Ergänzende Regelungen für Auswahlgeschäfte
§ 16 Salvatorische Klausel

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

§ 1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Adagio Schmuck Yorat e.Kfm. und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Adagio Schmuck Yorat e.Kfm. nicht an, es sei denn, Adagio Schmuck Yorat e.Kfm.hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 1.2 Wir erbringen alle unsere Leistungen und Lieferungen ausschließlich unter Geltung der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Einkaufs und/ oder Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung des Kunden im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

§ 1.3 Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

Adagio Schmuck Yorat e.kfm., inhaber: Aziz Serkan Yorat
Einemstrasse 9
10787 Berlin

Gerichtsstand: Berlin

§ 3 Vertragsabschluss

§ 3.1 Die Artikeldarstellungen im Online-Shop stellen kein rechtlich bindenes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Artikeln etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.

§ 3.2 Mit Anklicken des Buttons [Bestellen] im abschließenden Schritt des Bestellvorganges geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail oder Fax unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

§ 3.3 Sollte unsere Auftragsbestätigung Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten unserer Preisfestlegung und Artikelbezeichnung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so sind wir zur Anfechtung berechtigt, wobei wir Ihnen unseren Irrtum beweisen müssen. Bereits erfolgte Zahlungen werden Ihnen unverzüglich erstattet.

§ 4 Preise und Zahlung gewerbliche Abnehmer

§ 4.1 Die Angebote in unseren Onlineshop für Geschäftskunden sind für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bestimmt. Sollte nach dem Zustandekommen eines Vertrages Adagio Schmuck Yorat e.Kfm. Kenntnis davon erlangen, dass der Auftraggeber kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, kann Adagio Schmuck Yorat e.Kfm. binnen einer angemessenen Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

§ 4.2 Die Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Porto, Fracht und Versicherung. Alle Preise sind Nettopreise in EURO und gelten zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für eine einzelne Bestellung (wenn nicht anders vermerkt). Nachbestellungen gelten jeweils als neue Aufträge. Alle im Shop angezeigten Rabatte gewähren wir ausschließlich für Bestellungen, die über unseren Internetshop zustande gekommen sind und uns per E-Mail oder Fax zugeschickt wurden. Angezeigte Mengenrabatte sind nur gültig für lieferbare Artikel. Nicht lieferbare Artikel sind von unseren Rabattregelungen ausgeschlossen.

§ 4.3 Die Angabe Ihrer aktuellen Umsatzsteuer-ID-Nummer ist notwendig, wenn Ihr Geschäftssitz im EU-Ausland liegt und die Ware ohne deutsche Mehrwertsteuer an Sie verschickt werden soll. Lieferungen in das Nicht-EU-Ausland sind mit gültiger Umsatzsteuer-ID-Nummer zum Zeitpunkt der Lieferung ebenfalls umsatzsteuerfrei.

§ 4.4 Die Zahlung kann per Kreditkarte, Lastschrift, Vorkasse, Nachnahme oder auch mittels PayPal erfolgen.

§ 5 Preise und Zahlung Endverbraucher (Privatkunden)

§ 5.1 Die Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Porto, Fracht und Versicherung. Die genannten Preise in Euro enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Deutschland. Für Verbraucher aus Ländern außerhalb der EU gelten die Preise ohne Mehrwertsteuer, jedoch zuzüglich der jeweils vom Zielland erhobenen Zölle und Steuern. Alle im Shop angezeigten Rabatte gewähren wir ausschließlich für Bestellungen, die über unseren Internetshop zustande gekommen sind und uns per E-Mail oder Fax zugeschickt wurden. Angezeigte Mengenrabatte sind nur gültig für lieferbare Artikel. Nicht lieferbare Artikel sind von unseren Rabattregelungen ausgeschlossen.

§ 5.2 Die Zahlung kann per Kreditkarte, Lastschrift, Vorkasse, Nachnahme oder auch mittels PayPal erfolgen.

§ 6 Verpackungs- und Lieferkosten

§ 6.1 Die Kosten für die Verpackung übernimmt Adagio Schmuck Yorat e.Kfm.

§ 6.2 Für die Lieferung von Päckchen berechnen wir innerhalb der EU-Länder 2,90 EUR Versandkosten, wenn nicht anders angegeben. Für die Lieferung von Paketen berechnen wir innerhalb der EU-Länder 5,80 EUR, wenn nicht anders angeben. Lieferkosten für Nicht-EU-Länder sind abweichend.

§ 6.3 Für Lieferungen bei Nachnahme innerhalb der EU-Länder berechnen wir bei Päckchen 5,40 EUR, für Pakete 8,90 EUR.

§ 6.4 Lieferungen gegen Nachnahme in Nicht-EU-Länder sind nicht möglich.

§ 7 Lieferbedingungen

§ 7.1 Die Ware reist auf dem Wege zum Kunden und auch im Fall der etwaigen Rücksendung, die nicht auf einem berechtigten Gewährleistungsfall beruht, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen vom Kunden bestimmten Empfänger sowie Frankolieferungen.

§ 7.2 Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

§ 7.3 Folgende Ereignisse bewirken, soweit leistungshemmend, eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen: Umstände höherer Gewalt, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder uns bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt sind; sonstige nach Vertragsabschluss eintretende, außergewöhnliche, für uns nicht vorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, nachträgliche Streiks und rechtmäßige Aussperrungen.

§ 7.4 Geraten wir in Lieferverzug, so beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit unsere Haftung hinsichtlich Schadenersatz statt der Leistung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens.

§ 7.5 Hinsichtlich Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung beschränkt sich unsere Haftung, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist, für jede vollendete Woche Verzug auf eine pauschale Entschädigung in Höhe von 1%, Maximal jedoch 5% des Lieferwertes desjenigen Teils der Lieferung der nicht vertragsgemäß genutzt werden konnte. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines höheren Verzögerungsschaden vorbehalten. Dies setzt jedoch voraus das eine uns zuvor gesetzte Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

§ 7.6 Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziffer 7.4 gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde oder der Kunde aufgrund des von uns zu vertretenden Lieferverzuges geltend machen kann, das sein Interesse an der Vertragserfüllung entfallen ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

§ 8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung herrührender , auch künftiger Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechsel und Scheck unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns erbrachte Warenlieferungen beglichen ist. Bei laufender Rechnung gilt unser nach vorstehender Bestimmung ausgewiesenes Vorbehaltungsrecht als Sicherung unserer Saldoforderungen.

§ 8.2 Wenn wir im Interesse des Kunden als Aussteller eines Umkehr- bzw. Akzeptantenwechsels eine wechselmassige Haftung eingehen, erlöschen unsere Rechte aus Eigentumsvorbehalt erst; wenn unsere Inanspruchnahme aus dem Wechsel endgültig ausgeschlossen ist.

§ 8.3 Der Gewerbekunde im Sinne § 14 BGB darf unsere Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verkaufen. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Wenn der Gewerbekunde im Sinne § 14 BGB noch nicht bezahlte Eigentumsware an Dritte weiterveräußert, muss er seinerseits bei Kreditgeschäften einen Eigentumsvorbehalt mit dem Abnehmer vereinbaren.

§ 8.4 Soweit ein Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware nicht gegen bar erfolgen sollte, tritt der Gewerbekunde im Sinne § 14 BGB bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Erwerber in Höhe unseres Rechnungspreises einschließlich Mehrwertsteuer sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Gewerbekunde nach § 14 BGB ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange treuhänderisch für uns einzuziehen, bis er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug des Gewerbekunden nach § 14 BGB sind wir berechtigt, die Abtretung offen zu legen und vom Dritten Zahlungen an uns zu verlangen. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung, sowie Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Der Gewerbekunde nach § 14 BGB hat uns dann auf Verlangen alle zur Geltendmachung der Forderungen erforderlichen Unterlagen und Auskünfte Zukommen zu lassen.

§ 8.5 Verkaufsklausel:

§ 8.5.1 Der Gewerbekunde nach § 14 BGB darf unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Be- oder verarbeiten. Be- oder Verarbeitung erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des § 950 des BGB ohne uns zu verpflichten. An einer durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache erwerben wir ohne weiteres das Eigentum. Wenn unsere Vorbehaltsware zusammen mit andere nicht uns gehörender Ware verarbeitet wird, erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Wertverhältnis des Wertes unsrer Vorbehaltsware zum Wert der anderen.

§ 8.5.2 Wird eine von uns gelieferte Sache durch Verbindung wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache als Hauptsache, so besteht darüber Einigkeit, das auf uns das Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes unserer Sache ( Fakturendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zum Wert der Hauptsache ( Fakturendbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zum Zeitpunkt der Verbindung übergeht. Unser Miteigentum wird von unserem Kunden kostenlos mit verkehrsüblicher Sorgfalt für uns verwahrt.

§ 8.5.3 Falls unsere Vorbehaltsware nach Verarbeitung auf Kredit weiterveräußert werden sollte, tritt der Kunde seinen Kaufpreisanspruch (oder Vergütungsanspruch) in Höhe unseres Fakturenwertes einschließlich Mehrwertsteuer bereits jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wurde unsere Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Warenverarbeitet wird der Kaufpreisanspruch (oder Vergütungsanspruch) nur in Höhe des Fakturenwertes unserer mitverarbeiteten Ware im vor aus an uns abgetreten. Erlangen wir Kraft Gesetzes oder Kraft unserer Geschäftsbedingungen bei Verbindung von uns gelieferten Sachen mit anderen Sachen Miteigentum, so tritt der Kunde für den Fall der Weiterveräußerung der miteinander verbundenen Sachen seinen Kaufpreisanspruch (oder Vergütungsanspruch) in Höhe des Wertes unserer verbundenen Sache gemäß unserer Faktura im vor aus an uns ab. Im Übrigen gilt für Abtretung und Einziehung jeweils Ziffer 8.4 entsprechend.

§ 8.6 Der Gewerbekunde nach § 14 BGB ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Feuer und Wasserschaden zu versichern. Der Kunde tritt alle sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

§ 8.7 Zugriffen Dritter (Pfändungen oder Beschlagnahme auf die unter Eigentumsvorbehalt geheuerte Ware oder auf die an die an uns abgetretenen Forderungen hat der Kunde unverzüglich unter Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter Überlassung der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen (Abschrift des Pfändungsprotokolls) zu unterrichten.

§ 8.8 Der Gewerbekunde nach § 14 BGB verpflichtet sich dazu, unsere Originaletiketten bis zum Weiterverkauf an der Ware zu belassen oder bei der Verwendung eigener Etiketten durch geeignete Kennzeichnung die Ware als aus unserer Lieferung stammend auszuweisen.

§ 8.9 Bei Zahlungsverzug und sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt berechtigt uns, bei Ausbleiben der vereinbarten Zahlung ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 9 Gewährleistung, Mängelhaftung, Schadensersatz und Haftungsbeschränkungen

§ 9.1 Mängel sind unverzüglich nach Feststellung uns schriftlich zu rügen. Erkennbare Mängel sind uns hierbei spätestens innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Auf die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 des HGB wird ausdrücklich verwiesen.

§ 5.2
Die in § 437 Nr. 1 und Nr.38 des BGB bezeichneten Mangelanspruch ( auf Nacherfüllung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen) verjähren in einem Jahr, soweit das Gesetz beim Unternehmerrückgriff und bei Arglist nicht längere Fristen vorschreibt. Für Minderung und Rücktritt und nicht als Verjährung unterliegende Gestaltungsrechte bleibt es bei der gesetzlichen Regelung (§438 Abs. 4 und 5 BGB).

§ 9.2 Bei begründeter Mangelrüge sind wir im Wege der Nacherfüllung – nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Verweigern wir beide Arten der Nacherfüllung, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu (Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag).

§ 9.3 Wir haften:

§ 9.3.1 Ohne Einschränkung bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Geschäftsleitung, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen;

§ 9.3.2 Ohne Einschränkung bei vorsätzlicher oder Fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;

§ 9.3.3 Für Vorsatz und Fahrlässigkeit, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben: bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung dann jedoch auf Ersatz des vorsehbaren vertragstypischen Schadens begrenzt.

§ 9.3.4 Im Rahmen einer von uns übernommenen Garantie (§ 443 BGB) sowie uneingeschränkt, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben;

§ 9.3.5 Soweit nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Sachen verschuldensunabhängig für Tod, Körper- und Gesundheitsschaden oder Schäden an Überwiegend genutzten Sachen gehaftet wird;

§ 9.4 Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz gegen uns sind ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur ausgeschlossen. Dies betrifft auch Ansprüche aus außervertraglicher Haftung

§ 9.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9.6 Im Bereich der Sachmangelhaftung gilt für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen die Regelung unter Ziffer 5.2 dieser Bedingungen.

§ 10 Unsicherheitseinrede, Gutschrifterteilung

§ 10.1 Wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch uns gegenüber durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, tritt §321 BGB in Kraft.

§ 10.2 Wir sind in diesem Fall weiterhin berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung dem Käufer fällig zu stellen.

§ 10.3 Ist der Kunde mit mindestens 25 % seiner uns gegenüber bestehenden Gesamtverbindlichkeiten länger als 6 Wochen in Zahlungsverzug, steht uns das Recht auf vorzeitige Fälligstellung von Forderungen aus derselben Geschäftsverbindung zu.

§ 10.4 Bei endgültigen Warenrücknahmen wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des Kunden erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns Abschläge vor, entsprechend:

§ 10.4.1 dem Äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Rückgabe (z.B. wegen Neuetikettierungskosten oder Kosten bezüglich Auffrischungsarbeiten)

§ 10.4.2 einer in der Zeit zwischen Lieferung und Rücknahme eingetretenen Wertminderung infolge modischer Überalterung oder technischer Weiterentwicklung

§ 10.4.3 einem im Vergleich zum Rechnungstag gesunkenen Edelmetallkurs. Maßgeblich ist der Kurs des Tages, an dem die Vorbehaltsware wieder in unserem Besitz gelangt.

§ 10.4.4 den uns entstandenen Verkaufskosten. Hierbei sind wir zu einem pauschalen Abzug von 10 % berechtigt. Die Beweißlast liegt auf Seiten des Kunden, dass ein Abschlag nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang berechtigt ist.

§ 11 Datenschutz

§ 11.1 Adagio Schmuck Yorat e.Kfm. unternimmt alle ihr wirtschaftlich und technisch zumutbaren und möglichen Vorkehrungen, um einen Zugriff Dritter auf die geschützten Daten des Bestellers zu verhindern.

§ 11.2 Adagio Schmuck Yorat e.Kfm. erhebt von Bestellern ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Bestellung und die Vertragsabwicklung notwendig sind. Die von Bestellern zur Verfügung gestellten Daten werden nur zu Zwecken verwendet, die im zusammenhang mit geschlossenen Verträgen stehen.

§ 12 Rücktrittsrecht des Kunden und Wechsel

§ 12.1 Eine Pflichtverletzung durch uns berechtigt den Kunden nur dann zum Rücktritt, wenn wir diese zu vertreten haben. Hiervon ausgenommen ist das Rücktrittsrecht beim Vorliegen eines Mangels.

§ 12.2 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarungen und nur zahlungshalber entgegengenommen. Wechselspesen sind vom Kunden zu tragen.

§ 13 Urheberschutz

§ 13.1 Unsere Entwürfe, Muster, Modelle und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt, noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet werden. Jeder schuldhafte Verstoß hiergegen macht den Käufer schadensersatzpflichtig.

§ 13.2 Texte, Newsletter, Bilder, Scripts und Inhalte der Datenbanken etc. genießen nach §4 und §§87a ff. Urhebergesetz urheberrechtlichen Schutz. Veröffentlichungen – auch nur auszugsweise, erfordern unsere ausdrückliche Einwilligung.

§ 14 Datenverarbeitung, Datenschutz

§ 14.1 Wir sind berechtigt, all die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen.

§ 14.2 Wir verwenden Ihre persönlichen Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Daten werden unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften von uns gespeichert und verarbeitet. Sie werden zu jedem Zeitpunkt verschlüsselt (SSL-Verschlüsselung) über das Internet übertragen.

§ 14.3 Wir nutzen Ihre persönlichen Informationen zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere zur Abwicklung von Zahlungen und Lieferung von Waren. Dazu geben wir Ihre Daten an unsere Dienstleistungspartner (Transportunternehmen, Bonitätsprüfungsinstitut, Kreditinstitut) lediglich im erforderlichen Umfang weiter. Ihre schutzwürdigen Belange finden dabei stets Berücksichtigung.

§ 14.4 Wenn Sie unabhängig von einer Bestellung unsere anderen Services nutzen (z. B. unseren Newsletter abonnieren), benötigen wir für die Speicherung Ihrer Daten Ihre Einwilligung. Sie werden gesondert zur Erteilung dieser Einwilligung aufgefordert, können diese Daten jederzeit bei uns einsehen und Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

§ 14.5 Sie haben jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich per Brief, Fax oder E-Mail an uns.

§ 15 Ergänzende Regelungen für Auswahlgeschäfte

§ 15.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Auswahlgeschäfte vorbehaltlich der in diesem Abschnitt enthaltenen Sonderregelungen.

§ 15.2 Werden Waren dem Kunden zur Auswahl überlassen, gelten diese als endgültig käuflich übernommen, wenn und soweit wir sie nicht innerhalb einer vereinbarten oder mangels Vereinbarung innerhalb der in den Begleitpapieren von uns angegebenen oder bei zunächst unbefristeten Auswählen, innerhalb einer nachträglichen von uns gesetzten angemessenen Frist zurückerhalten.

§ 15.3 Die Auswahlware ist durch uns versichert, solange die Auswahlfrist läuft; alsdann geht alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs und Abhandenkommens, auf den Empfänger über.

§ 15.4 Werden Auswahlwaren vom Kunden, jeweils schon vor Ablauf der in der Auswahlnota angegebenen bzw. von uns gesetzten Frist, als Ausstellungsstücke eingesetzt, in Reiselager aufgenommen, Dritten zur Auswahl oder in Kommission gegeben oder außerhalb der Geschäftszeit nicht im Geldschrank aufbewahrt, dann trägt der Kunde zu diesem Zeitpunkt alle Gefahr, auch diejenige des unverschuldeten Untergangs. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet für ausreichenden Versicherungsschutz dieser Waren zu sorgen und tritt im Schadensfall entstehende Ansprüche gegenüber der Versicherung hiermit im vor aus sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

§ 15.5 Auswahlrücksendungen sind über uns nur versichert wenn der Kunde die Ware vor Ablauf der Auswahlfrist an uns zurück schickt und hierbei die gleiche Versendungsform einhält, die wir für die Zusendung gewählt hatten. Der Kunde verpflichtet sich zur Beachtung dieser Regelung und kommt hiergegen für entsprechenden Schaden auf.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen. § 139 BGB findet keine Anwendung.

 



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